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Die Polizei – das Bundeskriminalamt und die Kommission Vorbeugende

Kriminalitätsbekämpfung ( KVK )  - vertretendie Auffassung, dass von

Haushütern eine Schutzwirkung ausgeht, die geeignet ist, entsprechende

Straftaten ( z.B. Wohnungseinbruch und Vandalismus ) zu reduzieren und

dass die Tätigkeit der Haushüter – Agenturen einen objektiv geeigneten

Ansatz zur Einbruchverhütung darstellt.

Im Kriminalpolizeilichen Vorbeugungsprogramm 88 – VII wird ausgeführt:

„ Damit ihr Urlaub nicht mit einer bösen Überraschung endet, rät die Polizei:

Es gibt Haushüter – Service – Unternehmen, deren Mitarbeiter während der

Abwesenheit des Hausbesitzers das Haus einhüten, Tiere versorgen und

Gartenarbeiten verrichten.“

Anregungen des BKA fließen, im Bestreben um die Anpassung und

 Verbesserung  der Serviceleistung, in die Arbeit Haushüteragenturen.

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